Es ist wichtig, dass die Musik, die du für Content ID auswählst, auch tatsächlich dafür geeignet ist, um zu vermeiden, dass fälschlicherweise Inhalte anderer beansprucht werden. Diese Regeln gelten gleichermaßen für YouTube und Facebook.
Wir können deine Musik nicht an Content ID liefern, wenn:
Du Beats von einem Produzenten unter einer nicht-exklusiven Lizenz gekauft oder gemietet hast.
Du eine exklusive Lizenz für deinen Beat besitzt, der Produzent diesen jedoch zuvor unter nicht-exklusiven Bedingungen an andere Parteien verkauft hat.
Dein Track bereits bei einem anderen Anbieter für Content ID registriert ist – entweder von dir selbst, dem Produzenten oder einer anderen an der Erstellung beteiligten Person – z. B. über Tunecore, Distrokid, Adrev, Haawk, RouteNote usw. – und er wird nicht ohne vorherige Benachrichtigung bei einem weiteren Anbieter registriert.
Dein Release Samples, Beats, Loops, Soundeffekte oder andere Audiodateien enthält, die aus Sample-Bibliotheken oder öffentlichen Quellen stammen. Dazu zählen u. a. Inhalte aus GarageBand, Ableton, Logic, Fruity Loops, Splice, YouTube Audio Library, Facebook Audio Library, Epidemic Sounds oder anderen Anbietern von lizenzfreier Musik.
Dein Track eine Coverversion, ein Remix, ein Karaoke-Track oder eine Soundalike-Aufnahme ist.
Dein Track oder Teile davon unter einer Creative Commons Lizenz verfügbar sind.
Es sich um Produktionsmusik handelt, die du im Rahmen von Sync-Lizenzverträgen an Dritte vergibst.
Es sich um Inhalte handelt, die gemeinfrei sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: religiöse Lieder oder Hymnen, klassische Musik, Kinderlieder oder Reime, Weihnachtslieder.
Der Track Ambient-Soundeffekte (wie Naturgeräusche) oder binaurale Beats, Meditations-, Yoga- oder Schlafmusik enthält.
Es sich um generische Instrumentals handelt.
Es sich um Kompilationen oder Veröffentlichungen mit verschiedenen Künstlern handelt, bei denen du nicht die Masterrechte an jedem einzelnen Track besitzt.
Es sich um Videospielmusik, TV- oder Filmsoundtracks handelt (es sei denn, du bist der Verlag/die Rechteinhaber:in).
Die Musik als Intro oder Endcard in YouTube-Videos verwendet wird (einschließlich "Like and Subscribe"-Clips), entweder auf deinem eigenen oder auf anderen Kanälen – mit der Absicht, Inhalte zu monetarisieren, die laut YouTube nicht für die Monetarisierung zugelassen sind.
Deine EPs oder Alben zwar teilweise originale Tracks enthalten, aber auch andere Tracks, die gemäß den oben genannten Kriterien nicht zulässig sind.