Zum Hauptinhalt springen

Muss ich beim Registrieren eines Werks einen Alternativtitel angeben?

Vor über einer Woche aktualisiert

Alternativtitel können die Identifizierung deines musikalischen Werks für Verwertungsgesellschaften erleichtern. Dabei kann es sich um mögliche Varianten des Haupttitels handeln.

Die Angabe eines Alternativtitels ist optional. Wenn dein Werk zum Beispiel den Haupttitel „1 Love 4 U“ trägt, solltest du zusätzlich Varianten wie „One Love For U“ oder „One Love For You“ angeben.

Alternativtitel können auch genutzt werden, um verschiedene Versionen desselben Werks unter einer einzigen Registrierung geltend zu machen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn bei allen Versionen dieselben Mitwirkenden beteiligt sind und die Tantiemenanteile identisch aufgeteilt wurden. Zum Beispiel können Remixe oder instrumentale Versionen des Originalwerks über eine gemeinsame Registrierung erfasst werden.

Hat dies deine Frage beantwortet?