Bei der Registrierung eines musikalischen Werks hast du die Möglichkeit, eine der folgenden Rollen zuzuweisen:
Rollenbezeichnung | Beitrag zum musikalischen Werk |
Komponist | Urheber der musikalischen Bestandteile |
Textdichter | Urheber der Liedtexte |
Komponist/Textdichter | Urheber von Musik und Text |
Bearbeiter | Bearbeiter eines bereits bestehenden musikalischen Werks |
Du solltest dich nur dann als Bearbeiter eintragen, wenn du ein bestehendes Werk verändert hast. Bearbeitungen bestehender Werke müssen von den ursprünglichen Rechteinhabern genehmigt werden. Die einzige Ausnahme gilt für Werke, die gemeinfrei oder urheberrechtsfrei sind.
Wenn du eine Bearbeitung eines bereits bestehenden musikalischen Werks registrierst, musst du bei der Einreichung die folgenden Informationen angeben:
– Haupttitel des Originalwerks
– Name(n) der ursprünglichen Komponistinnen bzw. Komponisten
– Nachweis über die Freigabe deiner Bearbeitung durch die ursprünglichen Rechteinhaber oder Beleg, dass das Werk gemeinfrei ist
Unsere Verlagsabteilung lehnt alle Registrierungen ab, bei denen ein Bearbeiter angegeben wurde, ohne dass die vollständigen erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden.
Wenn du dir beim Urheberrechtsstatus eines Werks unsicher bist, kannst du dich gerne an unser Support-Team wenden – wir helfen dir gerne weiter.