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Wie kläre ich einen Track mit Samples bei der Registrierung eines musikalischen Werks zur Verlagsverwaltung?

Vor über einer Woche aktualisiert

Du kannst musikalische Werke mit Samples nur dann zur Verlagsregistrierung einreichen, wenn du eine gültige Lizenzierung nachweisen kannst – und zwar für beide der folgenden Rechte:

  1. Eine Lizenz für die Soundaufnahme (Master-Rechte) vom Label oder der Künstlerin bzw. dem Künstler des gesampelten Materials (außer du hast den Sample selbst neu eingespielt – in diesem Fall benötigst du nur die unten genannte Lizenz aus Punkt 2)

  2. Eine Lizenz für das musikalische Werk von den Rechteinhabern der Komposition – also vom Musikverlag und/oder den Autorinnen bzw. Autoren des Originals

Wenn du ein Werk mit Samples registrierst, klicke bei der Frage „Hast du in dieser Komposition Samples verwendet?“ bitte auf „Ja“. Du musst dein Werk nicht als Sample-Werk kennzeichnen, wenn es ausschließlich lizenzfreie Samples aus Sample-Packs enthält.

Anschließend wirst du aufgefordert, Informationen zum gesampelten Werk anzugeben und die Verlagsanteile der Originalautorinnen und -autoren zu bestätigen. Diese Anteile solltest du im Rahmen der Lizenzvereinbarung zur Komposition (siehe Punkt 2) bereits festgelegt haben.

Wichtig: Eine einfache mechanische Lizenz (z. B. von Easy Song Licensing oder der Harry Fox Agency) reicht nicht aus. Diese Art von Lizenz ist für die Verlagsregistrierung nicht gültig und führt zur Ablehnung deiner Anmeldung. Die rechtlich korrekte Freigabe eines Samples erfolgt ausschließlich über die spezifischen Lizenzverträge gemäß Punkt 1 und 2.

Wenn dein Sample aus einer Sample-Library wie Tracklib stammt, gib bitte die geforderten Angaben ein und halte deinen Kauf- bzw. Lizenznachweis bereit, falls dieser angefordert wird.

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